Offene Ganztagsschule (OGATA) Langballig

Eine Initiative des Vereins Freunde und Förderer der Grundschule Langballig e.V. 

Voraussetzung für die Anmeldung in der OGATA ist eine Mitgliedschaft im Förderverein.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

Montag und Dienstag 

Mittwoch und Donnerstag  

Freitag 

07.00 – 08.00 Uhr

12.00 – 15.30 Uhr

12.00 – 16.00 Uhr

12.00 – 14.00 Uhr

(Während der Schulferien ist die OGATA geschlossen!)

Das Angebot der OGATA umfasst:

  • Montessori Material 
  • Bastelprogramm
  • Gesellschaftsspiele, Puzzle, Lego, Kinderbücher und vieles mehr 
  • Hausaufgaben- und Übungszeit
  • Nachmittagsprogramm mit Sport, Kultur, Landwirtschaft, Theater, soziale Arbeit

Die Grundschule Langballig stellt Räumlichkeiten zur Verfügung. 

Insbesondere dürfen der Pausenhof und der Spielplatz genutzt werden.

Innerhalb der OGATA wird um 13 Uhr ein warmes Mittagessen gereicht, dass für alle Kinder,  die über 13 Uhr hinaus die Betreuung nutzen, verbindlich ist.

Das OGATA Jahr läuft vom 01. August bis 31. Juli. Die Anmeldung in der OGATA erfolgt somit für 12 Monate und verlängert sich automatisch, wenn keine Abmeldung bis zum 30. Juni des Jahres erfolgt.  Eine vorzeitige Kündigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Sie können aus zwei Modellen wählen:

OGATA Plus:  täglich 7 – 8 h u. 12.00 -15.30 bzw. 16.00 h / 62 € im Monat / Geschwister 35 € 
OGATA Light: Zeiten wie Plus an zwei festen Tagen Woche / 30 € im Monat / keine Ermäßigung 

Das warme Mittagessen kostet 3,50 Euro pro Tag.

Für die Abbuchung der monatlichen Beiträge ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. 

Die Abbuchung erfolgt jeweils zum ersten Donnerstag des Monats.

Bitte Anlage SEPA- Mandat ausfüllen!

Die OGATA bietet eine verlässliche Betreuung durch das Nachmittagsprogramm. Sollte es jedoch während der Aktionen wiederholt zu größeren Schwierigkeiten mit einzelnen Kindern kommen, behält sich der Förderverein als Träger der OGATA vor, in Zusammenarbeit mit den Eltern pädagogische Maßnahmen einzuleiten. Der Verein und die Aufsichtspersonen haften nicht für Schadensfälle, die nur leicht fahrlässig verursacht wurden. Soweit danach eine Haftung in Betracht kommt, wir nur Ersatz für unmittelbare Schäden geleistet.